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Architekten v. Törne GmbH

Größenordnungen, Verwaltungsbauten, Bauherrn..., Innenausbauten, VOB, Regelwerken, Durchsetzungskraft, INNENRAUMGESTALTUNG, MACHBARKEITSSTUDIEN, Hochbaus
Adresse / Anfahrt
Birkenweg 14a
64295 Darmstadt
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-09-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.06.2017 mit Änderung vom 08.08.2017. Geschäftsanschrift: Birkenweg 14a, 64295 Darmstadt. Gegenstand: unter Ausschluss gewerblicher Tätigkeit - die eigenverantwortliche und unabhängige Ausübung von Tätigkeiten, die gemäß § 2 Buchst. HASG dem Berufsbild eines freien, eigenverantwortlichen und unabhängigen Architekten entsprechen, insbesondere die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Gebäuden und anderen Bauwerken einschließlich der Beratung und Betreuung von Bauherren und Bauherrengruppen und deren Vertretung in den mit der übernommenen Planung und Durchführung von Bauvorhaben zusammenhängenden, fachlichen Fragen, die künstlerische Beratung sowie die Überwachung der Ausführung von Vorhaben, die Generalplanung, die Erstattung von Fachgutachten und die Tätigkeit als Preisrichter. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: v. Törne, Gösta, Wiesbaden, *12.05.1970; Dr. v. Törne, Michael, Weiterstadt, *10.12.1937, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Architekten v. Törne PartGmbB mit dem Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Frankfurt am Main, PR 2459). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-03-07:
Bestellt als Geschäftsführer: Hemberger, Matthias, Heusenstamm, *12.08.1971.