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Architektur von Domaros GmbH

Umplanung, Youtube-Videos, Innenraumplanung..., Fachplanern, Genehmigungsplanung, Machbarkeitsstudien, Entwurfs, Städtebau
Adresse / Anfahrt
Katharinenstraße 1-3
04109 Leipzig
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2018-09-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.09.2018. Geschäftsanschrift: Katharinenstraße 1-3, 04109 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Ausführung und Angebot von Architekturleistungen und Ingenieurleistungen gemäß des Leistungsbildes der HOAI; Entwicklung von Designprodukten; Projektentwicklung; Betreiber und Berater für Werbemaßnahmen, Marktforschung und für Betriebsanalysen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: von Domaros, Cornelia, Leipzig, *21.10.1971, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-02-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 31.01.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Architektur von Domaros und Partner, Architekten & Ingenieure mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, PR 66) und die Änderung der §§ 1 (Firma) und 5 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Architektur von Domaros GmbH. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR.

2020-02-12:
Die Architektur von Domaros und Partner, Architekten & Ingenieure mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, PR 66) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.01.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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