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Arnes Hausverwaltung GmbH

Datenverarbeitung, Sanierungs, Maklertätigkeiten..., Rückrufanfrage, Verkaufsberatung, Baubetreuung, Schädigung und/oder Haftung, Unsere berechtigten Interessen, Vermeidung einer Schädigung, Komponenten unserer Seite, Seite die Möglichkeit
Adresse / Anfahrt
Kantstraße 1a
76571 Gaggenau
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2018-01-04:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.11.2017. Geschäftsanschrift: Kantstraße 1 A, 76571 Gaggenau. Gegenstand: Die Hausverwaltung, die Erbringung von Dienstleistungen rund ums Haus, Immobilienmaklertätigkeiten, Immobilienan- und verkaufsberatung, An- und Verkauf von Immobilien, Bauträgertätigkeiten sowie die Sanierungsbetreuung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Schlechter, Arne, Gaggenau, *17.03.1984, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-07-27:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.07.2022 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HWAR GmbH", Gaggenau (Amtsgericht Mannheim HRB 733145) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.