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ARNOLD GmbH

Datenverarbeitung, Umzugswagen, Umziehenden..., Überlassen, Hausrats, Ihres Umzugs, Steht ein Wohnortswechsel, Umzugshelfer
Adresse / Anfahrt
Holbeinstraße 8-12
42719 Solingen
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3x HR-Bekanntmachungen:

2021-02-25:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.01.2021. Geschäftsanschrift: Holbeinstr. 8-12, 42719 Solingen. Gegenstand: Vermietung und Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art, sowie die Durchführung gewerblichen Güterkraftverkehrs. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bader, Irina, Halver, *26.03.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-02-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 31.01.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 250.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 31.01.2022 beschlossen. Neues Stammkapital: 275.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 31.01.2022 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.01.2022 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Bader, Irina, Halver, *26.03.1965 unter der Firma Arnold Transporte e.K., Inhaber Frau Irina Bader in Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRA 25481) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-02-26:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.02.2022 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.