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Augé GmbH

Abschleppdienst, Mietfahrzeugen, Autokranvermietung..., Kranarten, Baustellenarbeiten, Bergungsdienst, Sattelauflieger, Auge
Adresse / Anfahrt
Ringstraße 6
97270 Kist
2x Adresse:

Mainfrankenpark 53
97337 Dettelbach


Nürnberger Straße 34a
97076 Würzburg


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2011-08-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2011 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,40594 EUR, sowie eine weitere Erhöhung zum Zwecke der Verschmelzung um 50.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden geändert: Firma, Gegenstand des Unternehmens, Stammkapital. Neue Firma: Augé GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind der Abschlepp- und Pannendienst, Durchführung von Auto- und Schwertransporten, die Vermietung von Kraftfahrzeugen und Autokränen, der An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen, der Fahrzeugbau, der Kfz-Reparaturbetrieb sowie der Vertrieb von Kfz-Ersatzteilen und Zubehör. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen ähnlicher Art beteiligen, solche erwerben, deren Geschäftsführung übernehmen, sowie Zweigniederlassungen errichten. Neues Stammkapital: 76.000,00 EUR. Die Hedwig Augé GmbH mit dem Sitz in Kist (Amtsgericht Würzburg HRB 3729) und die Abschleppservice Mainfrankenpark GmbH mit dem Sitz in Dettelbach (Amtsgericht Würzburg HRB 7801) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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