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Auto Zentrum Bamberg Motor-Nützel GmbH

Audi, Emissionswerte nach WLTP, Autoverkauf..., Sportback, Verbrauchs, NEFZ, TFSI, Servicepartner, LED-Scheinwerfer, Volldigitales Kombiinstrument, Sportsitze
Adresse / Anfahrt
Kärntenstraße 9-11
96052 Bamberg
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Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2005-07-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2005 hat die Änderung des § 4 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.

2006-08-08:
Bestellt: Geschäftsführer: Franz, Norbert, Schwarzenbach a d Saale, *21.08.1957. Geändert, nun: Geschäftsführer: Sonntag, Jochen, Bayreuth, *27.10.1959, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2007-09-26:
Die Gesellschaft hat am 05.09.2007 mit der Motor-Nützel Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Bayreuth (Amtsgericht Bayreuth HRB 197) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 05.09.2007 zugestimmt.

2008-06-25:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Franz, Norbert, Schwarzenbach a d Saale, *21.08.1957.

2008-07-16:
Die Verschmelzung wurde am 01.07.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Bayreuth HRB 3346). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2008-07-16:
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Motor-Nützel PKW-Vertriebs GmbH (künftig firmierend unter Motor-Nützel Vertriebs-GmbH) mit dem Sitz in Bayreuth (Amtsgericht Bayreuth HRB 3346) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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