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Autohaus Amrein GmbH & Co. KG

Audi, Autoaufbereitung, Eigentums..., Inspektionen, Differenzbesteuerung, Vorbesitzer
Adresse / Anfahrt
Didierstraße 56
56112 Lahnstein
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-02-23:
(Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen und Ersatzteilen, Betrieb einer Kfz-Werkstatt und Lackiererei. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen beteiligen oder diese übernehmen sowie die Geschäftsführung übernehmen. Ferner darf sie Zweigniederlassungen errichten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Didierstraße 56, 56112 Lahnstein. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Autohaus Amrein Verwaltungsgesellschaft mbH, Lahnstein (Amtsgericht Koblenz HRB 27916), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-06-24:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.04.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.04.2021 das unter der Firma Autohaus Amrein Inh. Josef Amrein e.K. mit Sitz in Lahnstein (Amtsgericht Koblenz, HRA 22517) geführte Unternehmen des Einzelkaufmanns Josef Amrein, Koblenz als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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