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Bihl GmbH & Co. KG

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Adresse / Anfahrt
Heiligenbreite 27
88662 Überlingen
2x Adresse:

Theuerbach 22
88630 Pfullendorf


Postfach 710265
50742 Köln


Kontakt
8 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 8 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2019-06-18:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Heiligenbreite 27, 88662 Überlingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Bihl Verwaltungs GmbH, Überlingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 720100), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-01-10:
Einzelprokura: Bihl, Andrea, geb. Bosch, Überlingen, *08.08.1978; Bihl, Siegfried, Stockach, *02.04.1947; Bihl, Waltraud, geb. Schreiber, Stockach, *08.08.1950.

2020-02-27:
Die Einzelkauffrau Bihl, Waltraud, geb. Schreiber, Stockach, *08.08.1950 hat als Inhaberin der Firma "Autohaus Bihl Stockach e.K.", Stockach das von ihr betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Spaltungsvertrages vom 04.12.2019 mit Nachtrag vom 18.02.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom 04.12.2019 und 18.02.2020 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Einzelkauffrau Bihl, Waltraud, geb. Schreiber, Stockach, *08.08.1950 hat als Inhaberin der Firma "Autohaus Bihl Überlingen e.K.", Überlingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 705990) das von ihr betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Spaltungsvertrages vom 04.12.2019 mit Nachtrag vom 18.02.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom 04.12.2019 und 18.02.2020 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

2020-02-28:
Die Eintragung der Ausgliederungen ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Autohaus Bihl Überlingen e.K.", Überlingen und "Autohaus Bihl Stockach e.K.", Stockach (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 705991) am 28.02.2020 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-02-28:
Der Einzelkaufmann Bihl, Siegfried, Stockach, *02.04.1947 hat als Inhaber der Firma "Autohaus Bihl Pfullendorf e.K.", Pfullendorf das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Spaltungsvertrages vom 04.12.2019 mit Nachtrag vom 18.02.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom 04.12.2019 und 18.02.2020 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

2020-03-06:
Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Autohaus Bihl Pfullendorf e.K.", Pfullendorf am 03.03.2020 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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