Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Autohaus Hommel & Sohn UG (haftungsbeschränkt)

Autohändler, Womit, Reinschauen..., Inzahlungnahme, Teileservice, Kraftfahrzeugmechatroniker/in, Personenkraftwagentechnik, Gebrauchtwagen-Ankauf, Service-Aktionen, Eintrittstermin und Ihrer, Ford in Bestform
Adresse / Anfahrt
Mühlbergstraße 80
98529 Suhl
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2011-03-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.02.2011. Geschäftsanschrift: Mühlbergstr. 80, 98529 Suhl. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Kraftfahrzeugen, Handel mit KFZ-Teilen, Kfz-Reparaturen, Durchführung von TÜV und AU sowie die Vermietung von Kraftfahrzeugen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hommel, Albert, Suhl, *25.12.1987. Geschäftsführer: Hommel, Dieter, Suhl, *11.12.1957, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-07-08:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2014 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Hommel, Dieter, Suhl, *11.12.1957 verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Autohaus Dieter Hommel e.K. mit dem Sitz in Suhl (Amtsgericht Jena HRA 300566) geführt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing