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Autohaus Ostmann GmbH u. Co. Kommanditgesellschaft

Automobilindustrie, Autohändler, Cupra..., Skoda, Seat, ABT Kompetenzzentrum, Kompetenzzentrum GROSSKUNDEN, ZUBEHÖR ABT, ZUBEHÖR ABT Kompetenzzentrum, DE/DE, CURPA, TSI
Adresse / Anfahrt
Ippinghäuser Straße 10/12
34466 Wolfhagen
3x Adresse:

Festungsstraße 17
34613 Schwalmstadt


Am Jahnsportplatz 4-8
34369 Hofgeismar


Haddamarweg 20
34560 Fritzlar


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46 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 46 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2008-09-16:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Autohaus Mittelstädt KG mit Sitz in Volkmarsen (Amtsgericht Korbach, HRA 1327) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-09-09:
Prokura erloschen: Ostmann, Kurt, Kraftfahrzeugmeister, Wolfhagen.

2012-11-13:
Einzelprokura: Böttger, Katharina, Kassel, *28.04.1983. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Arend, Karl-Heinz, Lohfelden, *09.10.1958; Mittelstädt, Uwe, Volkmarsen, *12.04.1968.

2015-08-10:
Prokura erloschen: Böttger, Katharina, Kassel, *28.04.1983.

2015-12-28:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.10.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Löwe KG mit Sitz in Melsungen (Amtsgericht Fritzlar, HRA 14116) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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