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Autohaus Raber GmbH & Co. KG

Autohändler, Hybrid Energieverbrauch, ASX..., EAER, MMD Automobile, Turbo Energieverbrauch, Mitsubishi und Mazda, Mazda-Gebrauchtwagen, Pannenhilfe, Ersatzwagen, Fiat-Gebrauchtwagen
Adresse / Anfahrt
Nachtweide 14-16
67433 Neustadt an der Weinstraße
Kontakt
8 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 8 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2007-03-27:
Autohaus Raber GmbH & Co. KG, Neustadt/Wstr. (Nachtweide 14-16, 67433 Neustadt, Der Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art sowie der Handel mit Kfz.-Ersatzteilen und -Zubehör sowie die Reparatur von Kraftfahrzeugen aller Art.). Kommanditgesellschaft. Der persönlich haftende Gesellschafter und seine jeweiligen Geschäftsführer sind befugt, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten ( § 181 BGB). Persönlich haftender Gesellschafter: Autohaus Heinrich Raber GmbH, Neustadt (AG Ludwigshafen HRB 41783), einzelvertretungsberechtigt.

2007-08-31:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 22.08.2007 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Heinrich Raber, Neustadt/Weinstraße, geb. 28.05.1948 unter der Firma Autohaus Heinrich Karl Raber e.K. in Neustadt/Weinstraße (Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein, HRA 41635) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam mit heutiger Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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