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Autohaus Reiner Hermann GmbH & Co. KG

Automobilindustrie, Funktionalität der Applikation, Sitzungs-ID..., Erzeugt, SsangYong, KAMERA SITZH, Vorführfahrzeug, Fahrzeugstandort, Servicebetrieb-Toyota
Adresse / Anfahrt
Vor der Heeg 2-4
56470 Bad Marienberg (Westerwald)
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2010-01-22:
(Handel mit Neufahrzeugen, Handel mit Gebrauchtfahrzeugen, Autovermietung und Reparaturen von Fahrzeugen jeglicher Art, sowie Handel mit neuen und gebrauchten KFZ - Ersatzteilen und Reifen sowie Vermittlung von KFZ-Versicherungen.).Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Vor der Heeg 2-4, 56470 Bad Marienberg. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Reiner Hermann Verwaltungs GmbH, Bad Marienberg (Amtsgericht Montabaur HRB 21941), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-08-19:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.06.2010 und 11.08.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 22.06.2010 und 11.08.2010 das Unternehmen des von dem Einzelkaufmann Hermann, Reiner, Nisterau, * 10.04.1951 unter der Firma Reiner Hermann e.K. in Bad Marienberg (Amtsgericht Montabaur HRA 4373) betriebenen Unternehmens mit Ausnahme der im Ausgliederungs- und Übernahmevertrage erwähnten Aktiva und Passiva (Anlage C.1 Sonderbetriebsvermögen) im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird wirksam mit der gleichzeitigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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