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Autohaus Weller GmbH & Co. KG

Automobile und Zweiräder, Autogeschäft, Automobilindustrie..., WLTP, Fiat, Hyundai, Rent, Emissionen, Abarth, Maxus, Bergamont, Prüfverfahren
Adresse / Anfahrt
Berliner Straße 40
74321 Bietigheim-Bissingen
3x Adresse:

Geisinger Straße 55
74321 Bietigheim-Bissingen


Schorndorfer Straße 172
71638 Ludwigsburg


Marbacher Straße 69
71642 Ludwigsburg


Kontakt
114 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 114 Mitarbeiter
Gründung 1922
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-08-29:
der Handel mit Kraftfahrzeugen und sonstigen Fahrzeugen aller Art, insbesondere Kraftfahrzeugen der Firma Adam Opel AG in Rüsselsheim b) der Handel mit Kraftfahrzeugzubehör, Ersatzteilen und Mineralölen sowie branchenüblichen Artikeln aller Art, c) der Betrieb einer Autoreparaturwerkstatt, einer Lackierwerkstatt, einer Tankstelle und der damit zusammenhängenden Gastronomie d) die Kfz.-Finanzierung und deren Vermittlung, die Vermittlung von Kfz.-Versicherungen und der Abschluss von Kfz.-Leasing-Verträgen, e) die Vermietung von Fahrzeugen aller Art). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Berliner Straße 40, 74321 Bietigheim-Bissingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Weller Beteiligungs-GmbH, Bietigheim-Bissingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 762005), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-10-09:
Firma geändert; nun: Autohaus Weller GmbH & Co. KG. Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Weller Besitz-GmbH & Co. KG", Bietigheim-Bissingen hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 01.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag den gesamten operativen Geschäftsbetrieb auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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