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Automobile Bostelmann GmbH

Automobilhändler, Böckmann Anhängern, Transportaufgabe..., Lageranhänger, Neufahrzeug, Pkw-Anhänger, Pferdeanhänger, Aktionsmodelle, Sonderpreisen, Aluminium-Aufbaus, Aluminium-Kastenanhänger
Adresse / Anfahrt
Kauslunder Straße 53a
24943 Flensburg
1x Adresse:

Kauslunder Straße 67
24943 Flensburg


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-09-08:
Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit und die Vermietung von Kraftfahrzeugen aller Art sowie Pkw- und Pferdeanhängern. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Bostelmann, Lars, *05.07.1991, Flensburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 16.07.2021.

2021-09-20:
Kapital: 25.100,00 EUR; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.07.2021 ist das Stammkapital von 25.000,00 Euro um 100,00 Euro auf 25.100,00 Euro erhöht und der Gesellschaftsvertrag in § 3 entsprechend geändert. Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsplans vom 16.07.2021 das einzelkaufmännische Unternehmen Automobile Bostelmann, Inh. Lars Bostelmann e.K. mit dem Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRA 9727 FL) übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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