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Bäckerei Stöckle UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Bäckerei, Filiale, Broteinheiten..., Zucker, Brötchen, Brot-Events, Feingebäck, Ballaststoffe, Nährwerte, Gluten, Allergene
Adresse / Anfahrt
Werner-Siemens-Straße 2
74321 Bietigheim-Bissingen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2009-02-09:
(Betreiben einer Bäckerei mit diversen Filialgeschäften und artverwandte Geschäfte). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Werner-Siemens-Straße 2, 74321 Bietigheim-Bissingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Mahl Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt), Bietigheim-Bissingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 728767).

2009-04-06:
Firma geändert; nun: Bäckerei Stöckle UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG. Der Einzelkaufmann Mahl, Steffen, Bietigheim-Bissingen, *20.04.1971 hat als Inhaber der Firma "Bäckerei Stöckle e.K. Inhaber Steffen Mahl", Bietigheim-Bissingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 301048) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 10.02.2009 und des Versammlungsbeschlusses vom 10.02.2009 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Einzelprokura: Mahl, Martina, Bietigheim-Bissingen, *12.04.1971. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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