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B+T Versicherungsmakler GmbH

Nien, Maklervollmacht, Lücken..., Maklervertrag, Schadensfälle, Versicherungsfragen
Adresse / Anfahrt
Nien Damm 15
25782 Tellingstedt
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2010-11-26:
Geschäftsanschrift: Nien Damm 15, 25782 Tellingstedt Gegenstand: Der Betrieb einer Versicherungsagentur sowie die Tätigkeit als Versicherungsmakler sowie Maklertätigkeiten (§ 34 c GewO). Kapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Böhmke, Peer, *09.06.1985, Tellingstedt; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Böhmke, Peter-Hermann, *25.03.1955, Tellingstedt; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 30.09.2010..

2021-02-10:
Name der Firma: B+T Versicherungsmakler GmbH; Vertretungsregelung: Die Eintragung betreffen die allgemeine Vertretungsbefugnis wird von Amts ergänzt und wegen wie folgt neu vorgetragen: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Änderung zu Nr. 1: Änderung Wohnort; Geschäftsführer: Böhmke, Peer, *09.06.1985, Westerborstel; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Böhmke, Peter-Hermann; Geschäftsführer: 3. Thomssen, Jörg, *03.11.1971, Heide; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.12.2020 wurde der Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft) geändert.

2021-11-10:
Kapital: 50.000,00 EUR; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.08.2021 wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Dabei wurde insbesondere das Stammkapital von 25.000,00 EUR um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung des Ausgliederungs- und Übernahmevetrages vom 19.08.2021 erhöht und der Gesellschaftsvertrag in § 3 geändert.

2021-11-10:
Die Gesellschaft hat aufgrund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.08.2021 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tag das von Herrn Jörg Thomssen, geb. am 03.11.1971, Heide, als Inhaber unter der Firma Firma Jörg Thomssen Versicherungen e.K. mit dem Sitz in Heide (Amtsgericht Pinneberg, HRA 8833 PI) betriebene Unternehmen übernommen. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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