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Bäckerei Hoppmann KG

Lebensmittel, Genusskarte, Konditoren..., Backstube, Backmobilen, Natursauerteig, Remels, Hefe, Rezepten, Hochwertigste Rohstoffe, Schrote
Adresse / Anfahrt
Muttacker 4
26670 Uplengen
2x Adresse:

Mühlenstraße 89
26789 Leer (Ostfriesland)


Steinhauser Straße 25-29
26345 Bockhorn


Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2012-04-17:
(Betrieb einer Bäckerei und Konditorei zur Herstellung von hochwertigen Back- und Konditoreierzeugnissen sowie der Betrieb von Cafés, Bistros und Verkaufstellen für Back- und Konditoreiwaren, Kaffee und ähnlichen Waren und Einzelhandelswaren.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Muttacker 4, 26670 Uplengen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Hoppmann, Daniel, Uplengen, *05.02.1980, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-02-28:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.11.2011 mit Änderungen vom 21.08.2012 und vom 25.01.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.11.2011 und des Gesellschafters des übertragenden Rechtsträgers vom 29.11.2011 Teile des Vermögens der Hoppmanns's Backhaus Inh. Bernhard Hoppmann mit Sitz in Uplengen (Amtsgericht Aurich, HRA 110094) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Aufspaltung übernommen. Die Aufspaltung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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