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Bäckerei Preißing GmbH

Bäckerei, Disable, Brote..., Fachverkäufer/in, Lebensmittelhandwerk, Brotbackplan, Bäckermeister, Backspezialitäten, Bäckerlehre, Sohn Pascal
Adresse / Anfahrt
Dierdorfer Straße 118
56564 Neuwied
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2009-02-06:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2008. Geschäftsanschrift: Dierdorferstraße 118, 56564 Neuwied. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Backwaren aller Art sowie sonstigen Lebensmitteln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Preißing, Petra, geb. Gietzen, Neuwied, *30.08.1974; Preißing, Jens, Neuwied, *01.05.1973, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-03-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung der Jens Preißing Bäckerei Konditorei e.K. (Amtsgericht Montabaur HRA 20694) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR.

2009-04-21:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.01.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.01.2009 das Unternehmen Jens Preißing Bäckerei-Konditorei e.K. mit Sitz in Neuwied (Amtsgericht Montabaur HRA 20694) als Gesamtheit mit Ausnahme der in Abschnitt II Nr. 4 genannten Immobilie im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der heute gleichzeitig erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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