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Bäckerei Schaefer GmbH & Co. KG

Baeckerei
Adresse / Anfahrt
Rechwies 18
66557 Illingen
5x Adresse:

Rathausplatz 12
66564 Ottweiler


Bahnhofstraße 9
66606 St. Wendel


Welschbachstraße 15
66557 Illingen


Wibilostraße 14
66540 Neunkirchen


Braugasse 2
66557 Illingen


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2022-02-15:
(Der Betrieb einer Bäckerei sowie die Herstellung, der Vertrieb von und der Handel mit Nahrungsmitteln jeder Art, insbesondere Brot- und Backwaren, sowie verwandte Geschäfte, jeweils einschließlich des Betriebes und der Verpachtung von Geschäftslokalen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Rechwies 18, 66557 Illingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Bäckerei Schaefer Verwaltungs-GmbH, Illingen (Amtsgericht Saarbrücken 108212), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-07-01:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.05.2022 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.05.2022 das gesamte Vermögen des von Herrn Schaefer, Roland, Ottweiler, geb. 23.04.1955, unter der Firma Bäckerei Roland Schaefer mit Niederlassung in Illingen, (Amtsgericht Saarbrücken HRA 41304 betriebenen Unternehmens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung - zur Aufnahme - gemäß §§ 123 Abs. 3, 126 ff UmwG übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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