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Bäckerei Tackmann GmbH & Co. KG

Bäckerei, Weizen, Hauptfiliale..., Getreidemischungsverhältnis, Brennwert, Nährwerte, Allergene, Fettsäuren, Kohlenhydrate
Adresse / Anfahrt
Feldstraße 1-3
24598 Boostedt
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-08-24:
(Gegenstand: die Herstellung und der Vertrieb von Back-, Konditorei- und Teigwaren aller Art sowie das Betreiben von Gastronomiebetrieben) Name der Firma: Bäckerei Tackmann GmbH & Co. KG. Sitz der Firma: Boostedt. Geschäftsanschrift: Feldstraße 1-3, 24598 Boostedt. Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftende Gesellschafterin: Bäckerei Tackmann Verwaltungsgesellschaft mbH, Boostedt (Amtsgericht Kiel, HRB 16947 KI); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Kommanditgesellschaft.

2015-09-23:
Prokura: 1. Tackmann, Imke, *25.02.1962, Boostedt; Einzelprokura; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.08.2015, UR.Nr.: 229/2015 des Notars Dr. Carsten Krage in Kiel und dem Zustimmungsbeschluss vom selben Tage das von Herrn Hans-Jürgen Tackmann als Einzelkaufmann betriebene Unternehmen in Firma Hans-Jürgen Tackmann e.K. mit Sitz in Boostedt (AG Kiel, HRA 1382 NM) im Wege der Ausgliederung als Gesamtheit aufgenommen Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.