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BürgerEnergieGenossenschaft Schaumburg eG

Adresse / Anfahrt
Landstraße 78
31717 Nordsehl
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2016-03-02:
eingetragene Genossenschaft. Satzung vom 28.10.2015. Geschäftsanschrift: Landstraße 78, 31717 Nordsehl. 1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Genossenschaft darf auch mit Nichtmitgliedern Geschäfte betreiben. 2. Gegenstand des Unternehmens ist: a) die Investition und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von regenerativen Energien sowie von Anlagen zur Verbesserung der Energieeffizienz vorzugsweise im Landkreis Schaumburg b) der Absatz der gewonnenen Energie c) der Einkauf, der Vertrieb und der Handel mit Energie, soweit dies den in der Präambel definierten Zielen dient d) die Förderung örtlicher, insbesondere sozialer und kultureller Einrichtungen e) die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung einschließlich einer Information von Mitgliedern und Dritten sowie einer Öffentlichkeitsarbeit. 3. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen, insbesondere mit ähnlichem Geschäftszweck. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Vorstand: Massante, Burghard, Lindhorst, *20.03.1954; Tegtmeier, Frank, Haste, *08.06.1962, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied.

2019-05-10:
Die Generalversammlung vom 14.04.2016 hat eine Änderung des Statuts in § 28 beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Neue Regelung: Der Genossenschaftsanteil beträgt 1.000,00 €. Der Genossenschaftsanteil ist sofort einzuzahlen. Die Einzahlungen bilden das Geschäftsguthaben. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

2021-09-20:
Nachschusspflicht und Mindestkapital von Amts wegen nachgetragen, nun: Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist ausgeschlossen. Das Mindestkapital der Genossenschaft, das durch Rückzahlungen eines Auseinandersetzungsguthabens an ausgeschiedene Mitglieder nicht unterschritten werden darf, beträgt 90 % des Gesamtbetrages der Geschäftsguthaben des letzten Bilanzstichtages. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Neue Regelung: . Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.