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Bürgerbauverein München BbvM eG

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Adresse / Anfahrt
Jörg-Hube-Straße 103-113
81927 München
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7 Ansprechpartner/Personen
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mind. 7 Mitarbeiter
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2015-08-19:
Eingetragene Genossenschaft. Satzung errichtet am 24.04.2015. Gegenstand des Unternehmens: (1) Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung unter Einbeziehung auch von Geringverdienern, insbesondere im Hinblick auf eine nach Einkommen gestaffelte Pflichtbeteiligung bei Wohnungsanteilen (Quersubventionierung) im Sinne von § 17 Abs.2 in Verbindung mit der Anlage hierzu. Die Genossenschaft fördert insbesondere integrative Wohnformen, in denen gemeinschaftlich initiierte Projekte dauerhaft durchgeführt werden können und die Voraussetzungen für generationsübergreifendes Wohnen vorhanden sind oder geschaffen werden. (2) Die Genossenschaft kann Bauten und sinngemäß auch Grundstücke in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; Veräußerung ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen von Abs. 3 und 4 erfüllt sind. Die Genossenschaft kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Der Verkauf einzelner lmmobilienobjekte bedarf der Zustimmung des Vorstands und des Aufsichtsrates. Der Verkaufspreis wird durch Beschluss in einer gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und Vorstand festgesetzt. Im Kaufvertrag ist der Genossenschaft ein Vorkaufsrecht für alle Fälle der Weiterveräußerung einzuräumen und dinglich zu sichern. (4) Bedingungen, Vergabe- und Förderungskriterien, die von Städten und Gemeinden für die Grundstücksvergabe zum Zeitpunkt des Grundstückserwerbs gelten oder gegolten haben oder die den nachträglichen Eigentumserwerb einschränken oder ausschließen, sind zu beachten. (5) Beteiligungen sind zulässig. (6) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Nachschusspflicht: Keine Nachschusspflicht. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Vorstand: Bartl, Günther Rudolf, München, *27.06.1948; Zuschke, Alexander, München, *06.10.1971.

2016-02-09:
Die Generalversammlung vom 18.12.2015 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 4 Abs. (2); 12 (4); 18 (2); 21 (1); 24 (1); 28 n); 33 (2), (5); 34 (3); 35 (1) o); 41 (1), (2), (3); 43 (1); sowie Anlage zu § 17 (2) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls plus Anlage mit Markierung.

2017-05-31:
Bestellt: Vorstand: Heuss, André, Freiburg, *30.07.1967.

2019-05-11:
Die Generalversammlung vom 13.11.2018 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 3 (Mitglieder), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Eintrittsgeld), 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des Geschäftsguthaben), 11 (Ausschluss eines Mitglieds), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte der Mitglieder), 14 (Wohnliche Versorgung der Mitglieder), 15 (Überlassung von Wohnungen), 16 (Pflichten von MItgliedern), 17 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), 18 (Kündigung weiterer Anteile), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 23 (Aufgabe und Pflichten des Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Rechte und Pflichten des Aufsichtsrat), 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 30 ( Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern), 30a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratmitgliedern), 31 (Stimmrecht in der MItgliederversammlung), 32 (Mitgliederversammlung), 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 34 (Leitung der MItgliederversammlung und Beschlussfassung), 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahrseabschlusses), 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), 40 (Rücklagen), 41 (Gewinnverwendung), 43 Bekanntmachungen, 44 (Prüfung) und die Anlage zu § 17 Abs. 2. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung unter Einbeziehung auch von Geringverdienern, insbesondere im Hinblick auf eine nach Einkommen gestaffelte Pflichtbeteiligung bei Wohnungsanteilen (Quersubventionierung) im Sinne von § 17 Abs.2 in Verbindung mit der Anlage hierzu. Die Genossenschaft fördert insbesondere integrative Wohnformen, in denen gemeinschaftlich initiierte Projekte dauerhaft durchgeführt werden können und die Voraussetzungen für generationsübergreifendes Wohnen vorhanden sind oder geschaffen werden. Die Genossenschaft kann Bauten und sinngemäß auch Grundstücke in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; Veräußerung ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen von Abs. 3 und 4 erfüllt sind. Die Genossenschaft kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Der Verkauf einzelner lmmobilienobjekte bedarf der Zustimmung des Vorstands und des Aufsichtsrates. Der Verkaufspreis wird durch Beschluss in einer gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und Vorstand festgesetzt. Im Kaufvertrag ist der Genossenschaft ein Vorkaufsrecht für alle Fälle der Weiterveräußerung einzuräumen und dinglich zu sichern. (4) Bedingungen, Vergabe- und Förderungskriterien, die von Städten und Gemeinden für die Grundstücksvergabe zum Zeitpunkt des Grundstückserwerbs gelten oder gegolten haben oder die den nachträglichen Eigentumserwerb einschränken oder ausschließen, sind zu beachten. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

2020-09-11:
Bestellt: Vorstand: Briels, David, München, *02.01.1991. Ausgeschieden: Vorstand: Bartl, Günther Rudolf, München, *27.06.1948.

2021-05-19:
Bestellt: Vorstand: Dombrowski, Ingo, München, *08.12.1975.

2021-07-21:
Ausgeschieden: Vorstand: Zuschke, Alexander, München, *06.10.1971.

2022-04-02:
Ausgeschieden: Vorstand: Heuss, André, Freiburg, *30.07.1967.

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