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BüroPartner Würzburg GmbH & Co. KG

Ihrer Ausdrucke, Kopierlösungen, Medientechnik Damit..., Personalstärke, Schneidemaschine Luftreiniger, Weiterverarbeitung Ihrer, IT-Dienstleister, KYOCERA Document, KYOCERA Document Solutions, Bürolösungen
Adresse / Anfahrt
Nikolaus-Fey-Straße 16-18
97209 Veitshöchheim
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-01-16:
(Gegenstand des Unternehmens ist Import und Export, Internethandel, Kauf und Verkauf und die Vermietung von Maschinen aller Art, insbesondere von Bürotechnik wie Druckern, Kopiergeräten und Mutltifunkitonsgeräten, sowie von Zubehör und Verbrauchsmaterialien und die Erbringung von Dienstleistungen für diese Maschinen, Bereitstellung, Integration und Betreuung von Infrastruktur zur Dokumentenerstellung, sicheren Weiterverarbeitung und Verwaltung in bestehenden Netzwerken der Kunden, Beratung, Verkauf und Betreuung von Präsentationstechnik.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Nikolaus-Fey-Str. 16-18, 97209 Veitshöchheim. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: BüroPartner Würzburg Verwaltungsgesellschaft mbH, Veitshöchheim (Amtsgericht Würzburg HRB 13041), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-07-28:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 15.06.2016 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.06.2016 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 15.06.2016 Teile des Vermögens von der multi office team GmbH mit dem Sitz in Veitshöchheim und Teile des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Officon Bürotechnik Inh. Uwe Roth e.K., Niederlassung Veitshöchheim (Amtsgericht Würzburg HRA 5833) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.