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Modehaus Büsing GmbH

Bekleidungsgeschäft, ModeWerkVier, Modeberaterinnen..., Modeverkäufer, Caria, Bekleidungshaus
Adresse / Anfahrt
Friedrich-Ebert-Straße 5
26954 Nordenham
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2010-03-05:
Geschäftsanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 5, 26954 Nordenham. Einzelprokura: Drewanz, Claudia, Nordenham, *26.09.1964.

2010-03-05:
Geschäftsanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 5, 26954 Nordenham. Einzelprokura: Drewanz, Claudia, Nordenham, *26.09.1964.

2014-03-19:
Die Gesellschafterversammlung hat am 30.01.2014 beschlossen, das Stammkapital (DEM 145.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 74.137,32 um EUR 862,68 auf EUR 75.000,00 zu erhöhen, den Gesellschaftsvertrag neu zu fassen und die allgemeine Vertretungsregelung zu ändern und den Sitz nach Nordenham zu verlegen. Sitz verlegt, nun: Nordenham. Stammkapital: 75.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Geschäftsführer: Büsing, Richard, Nordenham, *04.12.1947, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-03-19:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.01.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.01.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.01.2014 mit der Büsing Store Norderstedt GmbH mit Sitz in Nordenham (Amtsgericht Oldenburg HRB 200356) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.