2018-01-31: Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
2021-05-10: Insolvenzvermerk von Amts wegen ergänzt, nun: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 1334/17 B) vom 22.03.2021 ist das Insolvenzverfahren nach Schlussverteilung aufgehoben.
2021-07-05: Das Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 1 Monat festgesetzt.
2021-09-15: Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.