Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Baar Transporte GmbH

Türkçe
Adresse / Anfahrt
Emil-Heeder-Straße 16
26316 Varel
Kontakt
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-03-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.02.2015 mit Änderung vom 11.03.2015. Geschäftsanschrift: Emil-Heeder-Straße 16, 26316 Varel . Gegenstand: Betrieb eines Fuhr- und Speditionsunternehmens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Baar, Malte, Varel, *16.06.1986; Baar, Wolfgang, Varel, *15.11.1947, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-11-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.11.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR beschlossen. 50.000,00 EUR.

2022-01-03:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.12.2021 mit der Baar GmbH Bauunternehmung mit Sitz in Varel verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.