Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

BAUKING Ostfalen GmbH & Co. KG

Geschäft für Baustoffe, Baustoffhandel, Holzhandel...
Adresse / Anfahrt
Magdeburger Berg 3
38350 Helmstedt
1x Adresse:

Gutenbergstraße 4
30823 Garbsen


Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2011-11-11:
Geschäftsanschrift: Magdeburger Berg 3, 38350 Helmstedt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe der Verschmelzungsverträge vom 25.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der hagebaucentrum Halberstadt Betriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Halberstadt (Amtsgericht Stendal HRB 114313) und der Schneider Bauzentrum GmbH, Garbsen (Amtsgericht Hannover HRB 110334) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2012-01-26:
Firma geändert, nun: Neue Firma: BAUKING Ostfalen GmbH & Co. KG. Firmenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun persönlich haftender Gesellschafter: Baubedarf Lehrmann Verwaltungsgesellschaft mbH, Helmstedt (Amtsgericht Braunschweig HRB 100824).

2014-09-16:
Firmenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun Persönlich haftender Gesellschafter: BAUKING Ostfalen Verwaltungsgesellschaft mbH, Helmstedt (Amtsgericht Braunschweig HRB 100824). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der BAUKING Weser-Ems GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Essen (Amtsgericht Osnabrück HRA 5524) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2014-10-14:
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2014 im Wege des Formwechsels in die BAUKING Ostfalen GmbH mit Sitz in Helmstedt (Amtsgericht Braunschweig HRB 204936) umgewandelt. Der Formwechsel wird wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform; diese ist zeitgleich erfolgt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2014-10-14:
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 29.09.2014 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Marketing