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BBS Schaltanlagenbau Baden-Baden GmbH

Unternehmensdienste, Betriebstechnik für Schalt, Fertigung von Schaltanlagen..., Niederspannungsbereich, Steueranlagen, Unser externer Servicepartner, Gebäudeausrüstung
Adresse / Anfahrt
Bahnhofstraße 56
76532 Baden-Baden
1x Adresse:

Greschbachstraße 29
76229 Karlsruhe


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2012-02-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.02.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 56, 76532 Baden-Baden. Gegenstand geändert; nun: Die Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Montage von Niederspannungsschaltanlagen, Automatisierungs- und Steuertechniken und der Vertrieb von Schaltschränken sowie dem Angebot von Systemlösungnn im Bereich der Automatisierungstechnik, die Bearbeitung von Kunststoff- und Metallteilen durch den Einsatz eines automatischen Bohr- und Fräszentrums; ferner die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte. Prokura erloschen: Wunsch, Uwe, Baden-Baden, *13.08.1967.

2017-05-30:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.05.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.05.2017 und vom 10.05.2017 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Beleuchtungshaus Lichtpunkt GmbH", Baden-Baden (Amtsgericht Mannheim HRB 200933) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.