Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

BEASTX GmbH

Beantragt, Wiki
Adresse / Anfahrt
Karl-Ferdinand-Braun-Straße 33
50170 Kerpen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-01-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.12.2010. Geschäftsanschrift: Kerpener Straße 154, 50170 Kerpen. Gegenstand: die Elektronikentwicklung für RC-Modelle. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schaack, Markus, Kerpen, *06.03.1974, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-04-18:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Karl-Ferdinand-Braun-Straße 33, 50170 Kerpen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schaack, Marie-Luise, Kerpen, *09.06.1956.

2018-09-28:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der freakware GmbH mit Sitz in Kerpen (Amtsgericht Köln, HRB 45506) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.