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Becon Berliner Confection GmbH

Einzelhandel, Bekleidung, Aktiv Inaktiv..., Browsersitzungen, Seitenaufrufe, Conversion, Inaktiv Tracking, Cache Ausnahme, Gerätezuordnung, Anzüge, Chapon, Confektion
Adresse / Anfahrt
Eldenaer Straße 35
10247 Berlin
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2005-11-03:
Firma: BECON CLASSIC GmbH Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.10.2005 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer I, 1. (Firma)..

2016-08-19:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.08.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer IV .

2016-08-29:
Firma: Becon Berliner Confection GmbH; Gegenstand: Herstellung und der Vertrieb von Damen-, Herren- und Kinderbekleidung. Änderung zu Nr. 1: mit Änderung hinsichtlich der konkreten Vertretungsbefugnis; Geschäftsführer: Kilinc, Yilmaz; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Dr. Azara, Dennis, *26.09.1979, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2016 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Becon Berliner Confection GmbH mit Sitz in Berlin durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2020-12-01:
Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Dr. Azara, Dennis

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