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BEFORE EIGHT Group GmbH

TuneCore, Musikkarriere, Musikpromotion..., HITSTUBE, Partyschlager, Erfolgsrezept Ohne Fleiß, Gischi Gringo, Glitzer Gischi, Glitzer Gischi Gringo, Gringo de Janeiro
Adresse / Anfahrt
Marschnerstraße 38
44789 Bochum
1x Adresse:

Kortumstraße 61
44787 Bochum


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3 Ansprechpartner/Personen
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mind. 3 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-08-23:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.06.2021. Geschäftsanschrift: Marschnerstr. 38, 44789 Bochum. Gegenstand: Der Betrieb eines Musiklabels und eines Musikverlags; insbesondere durch den Abschluss von Lizenzverträgen mit MusikerInnen und Kreativschaffenden und deren Verwertung sowie die Erbringung von Marketing- und Promotionsdienstleistungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte vornehmen, die mit dem vorstehenden Zweck im weitesten Sinne zusammenhängen oder diesem zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lohmann, Daniel, Karlsruhe, *05.12.1996; Ort, Christian, Tecklenburg, *16.12.1992, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der BEFORE EIGHT Group oHG, Bochum (Amtsgericht Bochum, HRA 7699) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.06.2021. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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