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BIQ Business- und Innovationspark Quakenbrück GmbH

Sonstige Dienstleistungen, Produktionsräume, Betheme..., Büroräume, Ernährungswirtschaft, Bioökonomie, DIL, Samtgemeinde Artland, Coworking
Adresse / Anfahrt
Markt 1
49610 Quakenbrück
1x Adresse:

Professor-von-Klitzing-Straße 9-11
49610 Quakenbrück


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Gründung 1991
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2014-03-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.03.2014. Geschäftsanschrift: Markt 1, 49610 Quakenbrück. Gegenstand: (1) der Bau und der Betrieb eines Innovations- und Gründerzentrums in Quakenbrück. (2) Darüber hinaus ist Gegenstand des Unternehmens, Wachstumspotenziale aus dem Bereich der Lebensmitteltechnik und den Hochschulen der Region nutzbar zu machen, die Innovationsfähigkeit der Unternehmen in der Samtgemeinde Artland zu unterstützen, Forschungs- und Entwicklungsprojekte zwischen Unternehmen der Bioökonomie und der Lebensmittelbranche und Hochschulen zu unterstützen, innovative und technologieorientierte Ausgründungen im Bereich der Bioökonomie und der Lebensmitteltechnik und entsprechende Gründungsvorhaben zu unterstützen. (3) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Gesellschaft berechtigt, im Rahmen des Gesellschaftsvertrages alle Maßnahmen zu ergreifen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen, unter anderem Grundstücke zu erwerben, zu verpachten oder zu veräußern. (4) Die eigenständige Wirtschaftsförderung der Samtgemeinde Artland/Stadt Quakenbrück und des Landkreises Osnabrück bleibt unberührt. (5) Die Aufgaben der Gesellschaft stellen Dienstleistungen von allgemein wirtschaftlichem Interesse (DAWI) der Samtgemeinde Artland und des Landkreises Osnabrück dar, da diese übernommenen defizitären Aufgaben der Daseinsvorsorge der regionalen Wirtschaftsförderung und lokalen Stadtentwicklung dienen. (6) Die Gesellschafter Samtgemeinde Artland und Landkreis Osnabrück werden jeweils einen Betrauungsakt auf Basis des Beschlusses 2012/21/EU vom 20.12.2011 der EU-Kommission für die Gesellschaft erlassen, sofern die Gesellschaft absehbar die Grenze der De-Minimis-Verordnung vom 29.04.2012 (Mitteilung 2012/C8/04) in einem Drei-Jahres-Zeitraum überschreitet. Eine Prüfung der Einhaltung dieser Grenze ist mit jedem Jahresabschluss der Gesellschaft vorzunehmen und der Gesellschafterversammlung durch die Geschäftsführung vorzulegen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gramann, Franz-Georg, Ankurn, *26.09.1960, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-08-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Einlagen), § 5 (Verfügung über Geschäftsanteile), § 11 (Aufsichtsrat) und § 15 (Beschränkte Nachschusspflicht/ Verlustabdeckung) beschlossen. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

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