Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Bohlmann Reitböden GmbH

Sport, Reitboden, Disziplin..., Reitbodenplaner, Rasenplatz, Referent, Projektzentrum, Reitbodenpflege, Reitbodenmischungen, Reitplatzbau, Zuschlagstoffe
Adresse / Anfahrt
Horst 2
27308 Kirchlinteln
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 2 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2010-03-15:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.02.2010. Geschäftsanschrift: Horst 2, 27308 Kirchlinteln. Gegenstand: Sicherung, Gewinnung, Veredelung von und der Handel mit Rohstoffen aller Art; Umwelt- und Entsorgungstechnik; Recycling und Verwertung von Ersatzrohstoffen für erneuerbare Energien; alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte; Projekte und Dienstleistungen einschließlich Erstellung und Umsetzung von Strategie- und Vertriebskonzepten; das Erstellen von individuellen Entsorgungs- und Logistiklösungen, Projekt- und Entsorgungsmanagement im In- und Ausland und sowie alle damit im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Bohlmann, Jochen, Kirchlinteln, *06.03.1958, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-03-29:
Bestellt als Geschäftsführer: Bohlmann, Anja, Kirchlinteln, *15.05.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bohlmann, Jochen, Kirchlinteln, *06.03.1958. Einzelprokura: Bohlmann, Jochen, Kirchlinteln, *06.03.1958.

2010-04-07:
Prokura erloschen: Bohlmann, Jochen, Kirchlinteln, *06.03.1958.

2021-03-24:
Geändert, nun: Bohlmann Reitböden GmbH. Sicherung, Gewinnung, Veredelung von und der Handel mit Rohstoffen aller Art; Umwelt- und Entsorgungstechnik; Recycling und Verwertung von Ersatzrohstoffen für erneuerbare Energien; alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte; Projekte und Dienstleistungen einschließlich Erstellung und Umsetzung von Strategie- und Vertriebskonzepten; das Erstellen von individuellen Entsorgungs- und Logistiklösungen, Projekt- und Entsorgungsmanagement im In- und Ausland und sowie alle damit im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Geschäfte. Weiter ist Gegenstand des Unternehmens der Reitplatzbau mit allen Arbeiten, die für die Erstellung, Sanierung und Neubau (Reitplatzbau, Reithallenbau und Paddockbau) erforderlich sind. 50.000,00 EUR. Einzelprokura: Bohlmann, Jochen Karl-Hermann, Kirchlinteln, *06.03.1958. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Bohlmann Reitböden OHG, Kirchlinteln (Amtsgericht Walsrode HRA 204316) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2021 hat außerdem die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Ergänzung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Bohlmann Reitböden OHG mit Sitz in Kirchlinteln (Amtsgericht Walsrode HRA 204316) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Marketing