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BOREAS Energie GmbH

Erneuerbaren Energien, Solarparks, Energiedienstleister..., S.A.R.L, Henningsdorf
Adresse / Anfahrt
Moritzburger Weg 67
01109 Dresden
9x Adresse:

Winterfeldtstraße 57
17291 Prenzlau


Bahnhofstraße 41-44
99084 Erfurt


Schützenstraße 21
04103 Leipzig


Kanalstraße 1
67655 Kaiserslautern


Böttcherstraße 6
39288 Burg


Karl-Marx-Allee 85
10243 Berlin


Hauptstraße 60
99955 Herbsleben


Seelengrabenweg 5
99955 Herbsleben


Kurt-Dunkelmann-Straße 2
18057 Rostock


Kontakt
69 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 69 Mitarbeiter
Formell
13x HR-Bekanntmachungen:

2005-08-18:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kropp, Wolfgang, Diplom-Ingenieur, Zapfendorf.

2005-08-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2005 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro, dessen Erhöhung um 870,82 EUR auf 52.000,00 EUR und die Neufassung des Gesellschaftsvertrags beschlossen. Neues Stammkapital: 52.000,00 EUR.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nunmehr im elektronischen Bundesanzeiger.

2008-07-10:
Die BWKA mbH Berlin Betreibergesellschaft für Wind- und Wasserkraftanlagen mit dem Sitz in Hohen Neuendorf (Amtsgericht Neuruppin HRB 8119 NP) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2008-10-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 52.100,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der BOREAS Project GmbH mit dem Sitz in Dresden beschlossen. Weiterhin hat die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2008 die Erhöhung des Stammkapitals um 197.900,00 EUR auf 250.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Neues Stammkapital: 250.000,00 EUR. Die BOREAS Project GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 22392) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2008 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung ebenfalls vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2009-09-24:
Geschäftsanschrift: Moritzburger Weg 67, 01109 Dresden. Die Kalais Naturenergie GmbH mit dem Sitz in Hüffler (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 30598) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2010-07-22:
Bestellt: Geschäftsführer: Jentzsch, Manuela, Radebeul, *09.10.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt: Geschäftsführer: Berg, Uwe, Karbach, *13.01.1972; Kretschmer, Reymond, Dresden, *12.01.1974, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-09-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals zum Zwecke der Verschmelzung mit der Windkraft Ballstädt Nord GmbH & Co. KG mit Sitz in Ballstädt (Amtsgericht Jena, HRA 502870) um 50.000,00 EUR auf 300.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 300.000,00 EUR.

2016-09-30:
Die Windkraft Ballstädt Nord GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Ballstädt (Amtsgericht Jena, HRA 502870), die FIRKO Betreuungs GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 34537) sowie die ENERGY ONE GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 20026) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2018-07-13:
Die Windpark Mihla Betriebs GmbH mit dem Sitz in Dresden ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2018 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.07.2018 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2019-03-29:
Die Windkraft Ausleben GmbH mit dem Sitz in Ausleben (Amtsgericht Stendal, HRB 23084) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.12.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2019-09-11:
Die Windland Standorte für Windkraft GmbH mit dem Sitz in Prenzlau (Amtsgericht Neuruppin, HRB 3091 NP) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2020-08-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR auf 310.000,00 EUR und die Änderung des § 4 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 310.000,00 EUR.

2020-12-28:
Die BOREAS construct RB-SL GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Reichenbach (Amtsgericht Dresden, HRA 6295) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.12.2020 und des Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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