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HELP-Service GmbH

Automobilrestauration, Ideengeber, Leasingrückgabe..., Herzensthema, LFB, LeutHOLDING
Adresse / Anfahrt
Königsbrücker Landstraße 64
01109 Dresden
1x Adresse:

Königsbrücker Landstraße 164
01109 Dresden


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4x HR-Bekanntmachungen:

2015-05-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.04.2015. Geschäftsanschrift: Königsbrücker Landstr. 64, 01109 Dresden. Gegenstand des Unternehmens: Reparatur von Personenkraftwagen, Lastkraftwagen sowie Nutzfahrzeugen und der Handel mit Kraftfahrzeugen und Anhängern, Verkauf von Ersatzteilen; Disposition von Werkstattterminen, Fahrzeugüberführungen, vorbereitende Arbeiten zu Karosseriearbeiten. Stammkapital: 500,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Leuthold, Lutz, Radeburg, OT Großdittmannsdorf, *20.04.1978, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-11-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.10.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.500,00 EUR auf 25.000,00 EUR und die Änderung der §§ 1 sowie 5 (Stammkapital, Geschäftsanteile) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: HELP-Service GmbH. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR.

2017-12-29:
Die Gesellschaft hat am 20.12.2017 mit der LFB Systeme GmbH mit dem Sitz in Dresden einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 20.12.2017 zugestimmt.

2021-01-05:
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 20.07.2017 mit der DVP Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Dresden ist durch Kündigung zum 31.12.2020 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind bevor die Eintragung der Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.