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BOWA-electronic GmbH & Co.KG

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Adresse / Anfahrt
Heinrich-Hertz-Straße 4-10
72810 Gomaringen
Kontakt
22 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 31 Mitarbeiter
Gründung 1977
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2015-07-30:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.07.2015 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "ELCA GmbH & Co. Außenhandels KG", Gomaringen (Amtsgericht Stuttgart HRA 381251) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-01-12:
Prokura erloschen: Rempfer, Annegret, Gomaringen, *28.02.1952.

2018-04-05:
Prokura erloschen: Allmang, Klaus, Hechingen, *29.08.1954. Einzelprokura: Maier, Achim, Reutlingen, *31.07.1969.

2018-07-09:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 21.06.2018 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tag aus ihrem Vermögen den Teilbetrieb "Automotive" zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BOWA Automotive GmbH", Gomaringen (Amtsgericht Stuttgart HRB 765601) auf diese ausgegliedert (Ausgliederung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-05-23:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.02.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.02.2019 aus ihrem Vermögen den Teilbetrieb " OOO BOWA Eurasia mit Sitz in Moskau, Russland" auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BOWA-Beteiligungs GmbH", Gomaringen (Amtsgericht Stuttgart HRB 765396) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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