2006-06-19: Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2006 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen).
2007-09-11: Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2007 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen).
2008-10-01: Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2008 hat die Satzung neu gefasst.
2011-03-21: Die Gesellschafterversammlung vom 05.01.2011 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde insbesondere § 2 (Gegenstand des Unternehmens) geändert. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Vermittlung von Finanzanlagen, Finanzprodukten, Versicherungen und Krediten, Immobilien, Darlehen, in- und ausländischen Investmentanteilen, Bausparverträgen sowie die Dienstleistung der Honorarberatung sowie die Erarbeitung finanzieller Lösungen- und Konzepte. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hagel, Sven, Lichtenfels, *15.12.1971.
2014-02-20: Einzelprokura: Föhrweiser, Johannes, Steinbach am Wald, *16.03.1971.
2018-06-06: Firma von Amts wegen berichtigt: BSC Neutrale Allfinanz-Vermittlungs-GmbH.
2020-02-21: Die Gesellschafterversammlung vom 11.02.2020 hat die Änderung des § 5 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr, Kündigung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2021-12-15: Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 56.250,00 EUR auf 156.250,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der PROFINANZ AG mit dem Sitz in Hammelburg und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: §§ 1 sowie 3 (Stammkapital und Stammeinlagen). Firma geändert, nun: Neue Firma: BSC Die Finanzberater GmbH. Neues Stammkapital: 156.250,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Haas, Florian, Oberthulba, *24.06.1980, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Strerath, Jürgen, Hammelburg, *21.01.1965.
2021-12-29: Die PROFINANZ AG mit dem Sitz in Hammelburg ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.11.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.