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Buhl outdoor & sport events gmbh

Hotel, Incentives, DRAUSSEN VERBUNDEN..., Eventagentur, Conneforde, Wangermeer, Activity-Parks, Blobbing, Fußballgolf, Stand-up-Paddling, Kletterwälder
Adresse / Anfahrt
An der Autobahn 8
26215 Wiefelstede
1x Adresse:

Dorfstraße 8d
26215 Wiefelstede


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2014-06-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.05.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Die Entwicklung, Planung, der Bau und den Betrieb von Freizeitanlagen zu Land und zu Wasser und von damit in Zusammenhang stehenden gastronomischen Einrichtungen und Dienstleistungen wie z.B. Kiosken und Bistros, der Handel mit Sportgeräten, sportmedizinischen Artikeln und diesbezüglichen Ersatz- und Zubehörteilen, insbesondere Fahrrädern (Bikes), den Verleih von Geräten und Schulungen für Freizeitaktivitäten und Sportarten aller Art, die Organisation von Veranstaltungen aller Art und die Beratung und das Marketing zu Freizeiteinrichtungen, Events aller Art und touristischer Freizeitgestaltung sowie die Erledigung aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen im weitesten Sinne. Die Gesellschaft kann gleichartige, ähnliche oder andere Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten. Unternehmenszweck ist auch die Beteiligung oder Übernahme der Geschäftsführung bei gleichen oder ähnlichen Unternehmen.

2015-09-30:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.08.2015 mit der Buhl Outdoorpark GmbH mit Sitz in Wiefelstede verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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