2006-07-06: Gegenstand: Die Beschaffung, Verwaltung und Veräußerung von Grundbesitz und anderem Vermögen für eigene und fremde Rechnung, jedoch ohne Finanzdienstleistungen bzw. ohne Verwaltung von Finanzinstrumenten nach § 1 Abs. 11 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG).Insbesondere sind Gegenstand des Unternehmens Erbforschung und Provenance Research sowie Vermögensrecherchen aller Art. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Geschäfte, soweit die Gesellschaft nicht Inhaberin der betroffenen Erlaubnis ist. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.06.2006 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand)..