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Baatz Steuerberatungsgesellschaft mbH

Kostenfrei, Nettolohnoptimierung, Abfindungszahlungen..., Akquisitions, Expat-Beratung, Lohndienstleistung, Meldepflicht, DAC, Merger, Widerspruchsrechts
Adresse / Anfahrt
Am Kasino 1
52156 Monschau
3x Adresse:

Leopoldstraße 23
80802 München


Am Handwerkerzentrum 1
52156 Monschau


Rheingauer Straße 32
65343 Eltville am Rhein


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mind. 4 Mitarbeiter
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2x HR-Bekanntmachungen:

2016-11-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.10.2016. Geschäftsanschrift: Am Kasino 1, 52156 Monschau. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die mit dem vorgenannten Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen oder geeignet sind, ihm zu dienen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Baatz, Isabel Marie, Monschau, *05.07.1981, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-02-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von bisher 25.000,00 EUR um 1.000,00 EUR auf nunmehr 26.000,00 EUR beschlossen. 26.000,00 EUR.

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