2019-06-13: Prokura von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht bei: Bajohr, Ralf, Wiesbaden. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden (Az. 10 IN 52/15) vom 06.05.2019 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
2020-05-18: Das Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt.
2020-09-22: Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.