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Barrasch Karosserie + Lack GmbH

Lackierarbeiten, Abnutzung, Auffrischung..., Firmenjubiläum, Autolackiererei, Felgenaufbereitung, Annahmezeiten, Industrielackierung, Basislacksystemen, Lackverarbeitung
Adresse / Anfahrt
Martin-Luther-Straße 32
39288 Burg
Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2005-07-15:
Bestellt: Geschäftsführer: Barrasch, Birgit, Grabow, *11.10.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Barrasch, Thomas, Grabow, *23.06.1965. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Barrasch, Thomas, Grabow, *23.06.1965.

2013-04-02:
Prokura erloschen: Barrasch, Dieter, Burg, *10.09.1943.

2020-05-22:
Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Barrasch, Birgit, Burg, *11.10.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personenbezogene Daten geändert, nun: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Barrasch, Thomas, Burg, *23.06.1965.

2021-01-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2020 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Neue Firma: Barrasch Karosserie + Lack GmbH. Geschäftsanschrift: Martin-Luther-Straße 32, 39288 Burg.

2021-07-14:
Die Unfallservice Barrasch GmbH mit dem Sitz in Burg ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2021 mit Nachtrag vom 13.07.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 02.07.2021 mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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