2005-02-02: Die Generalversammlung vom 10.12.2004 hat die Neufassung des Statuts beschlossen. Dabei wurden geändert u. a. §§ 2 (Zweck und Gegenstand) und 19 (Nachschusspflicht). Neuer Gegenstand: Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verwantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle imBereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Nun: Keine Nachschusspflicht. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.