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Baumpflege Weserland GmbH

Baumfälldienstleistungen, Baumkontrolle, Fischerhude..., Ihr Baumdienst, GESICHERT, Beitrags
Adresse / Anfahrt
Alte Bevern 4
28870 Ottersberg
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1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-06-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.04.2021. Geschäftsanschrift: Alte Bevern 4, 28870 Ottersberg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft sind die Durchführung von Baumpflege und Großbaumverpflanzungen, das Baumstubbenfräsen, der Handel mit Holz, Holzerzeugnissen und Baumpflegemitteln, die Durchführung von Baumfällungen und die Pflege von Freianlagen, der Erstellung von Gutachten in diesem Zusammenhang, sowie die Vermietung von Arbeitsbühnen. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten oder bestehende zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen und die Geschäftsführung an solchen Unternehmen zu übernehmen, sowie sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, den Zweck und die Unternehmen der Gesellschaft zu fördern. Sie darf Zweigniederlassungen errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wehberg, Konrad Wilhelm, Ottersberg, *13.09.1977, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 29.04.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.04.2021 das von dem Einzelkaufmann Wehberg, Konrad Wilhlem, Ottersberg, 13.09.1977 unter der Firma Konrad Wilhelm Wehberg e.K. mit Niederlassung in Ottersberg betriebene Unternehmen im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung durch Aufnahme übernommen. Die Ausgliederung wird wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tag. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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