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Baustoffüberwachungsverein Hessen - Rheinland-Pfalz - Saarland e.V.

Baustoffe, BÜV, Industriehaus Neustadt..., Toreinfahrt, HRS, HR, HRP, Zertifizierungsverein, Splitt, Kies
Adresse / Anfahrt
Friedrich-Ebert-Straße 11-13
67433 Neustadt an der Weinstraße
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2015-10-01:
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 30.06.2015 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.06.2015 mit der Güteschutzvereinigung Lava Rheinland-Pfalz e.V. mit Sitz in Daun (Amtsgericht Wittlich VR 10224) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.