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Baustoff Brandes GmbH

Dachziegel, Dämmsysteme, Fliese..., Dämmsystem, Natursteinfliese
Adresse / Anfahrt
Dieselstraße 1
31228 Peine
Kontakt
36 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 36 Mitarbeiter
Formell
9x HR-Bekanntmachungen:

2008-01-30:
Nicht mehr Geschäftsführer: Brandes, Hans-Heinrich, Peine, *02.05.1958.

2009-01-21:
Geschäftsanschrift: Dieselstraße 1, 31228 Peine. Bestellt als Geschäftsführer: Witt, Christian-Peter, München, *18.04.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-03-18:
Nicht mehr Geschäftsführer: Brandes-Peitmann, Ulrike, Peine, *25.11.1954.

2009-12-09:
Nicht mehr Geschäftsführer: Witt, Christian-Peter, München, *18.04.1964.

2015-01-07:
Bestellt als Geschäftsführer: La Mela, Massimo, Schellerten, *16.11.1966, einzelvertretungsberechtigt.

2016-12-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2018-01-03:
Nicht mehr Geschäftsführer: Chmielus, Ruffin, Peine, *31.08.1951. Bestellt als Geschäftsführer: Zoll, Carsten, Neuenkirchen, *09.07.1969, einzelvertretungsberechtigt.

2018-03-08:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Burbaß, Kirsten, Peine, *12.09.1961.

2019-06-28:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.04.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 30.04.2019 mit der Baustoff Brandes Hannover GmbH, Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB 216051) als übertragendem Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.