Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Bauwirtschaft Baden-Württemberg e.V.

Baugewerbe, Lokaler Dienstleister, Bauinvestitionen..., Bauhauptgewerbe, Wohnungsbau, Bruttowertschöpfung, Landesvereinigung, Bauberufe, Infotag, Ausbildungszentren, Bauausbildung
Adresse / Anfahrt
Hohenzollernstraße 25
70178 Stuttgart
3x Adresse:

Holbeinstraße 16
79100 Freiburg im Breisgau


Bassermannstraße 40
68165 Mannheim


Heinrich-Rieger-Straße 3
73430 Aalen


Kontakt
24 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 24 Mitarbeiter
Gründung 1945
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2009-07-27:
Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.04.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.01.2009 der Verein "Verband der Bauwirtschaft Südbaden e.V.", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg im Breisgau VR 1058) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-04-24:
Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.05.2017 der Verein "Bauwirtschaft Nordbaden e.V", Mannheim (Amtsgericht Mannheim VR 2506) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing