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Bauzentrum Wiek & Co. GmbH

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Adresse / Anfahrt
Soester Straße 48
59597 Erwitte
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2008-09-02:
Nicht mehr Geschäftsführer: Strunz-Happe, Helmut und Wiek, Paul. Bestellt als Geschäftsführer: Wiek, Jürgen, Altenbeken, *06.10.1959.

2009-07-15:
Geschäftsanschrift: Soester Str. 48, 59597 Erwitte. Nicht mehr Geschäftsführer: Surmann, Hubert, Kaufmann, Langenberg. Bestellt als Geschäftsführer: Hockmann, Hermann, Coesfeld, *16.06.1955.

2014-07-03:
Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dr. Wiek, Ulrich, Heidelberg, *27.04.1965.

2016-01-04:
Nicht mehr Geschäftsführer: Wiek, Jürgen, Altenbeken, *06.10.1959. Prokura erloschen: Dr. Wiek, Ulrich, Heidelberg, *27.04.1965.

2016-02-18:
Bestellt als Geschäftsführer: Tintelnot, Julian Philipp, Bad Salzuflen, *18.05.1978. Bestellt als Geschäftsführer: Hockmann, Hermann, Coesfeld, *16.06.1955, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen.

2016-04-27:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ersoy, Suat, Bad Salzuflen, *13.06.1975; Friesen, Thomas, Versmold, *19.04.1974; Wiemers, Andreas, Bad Salzuflen, *30.03.1971.

2017-02-24:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.01.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.01.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.01.2017 mit der Wilhelm Linnenbecker GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Bad Salzuflen verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-03-07:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Wilhelm Linnenbecker GmbH & Co. Kommanditgesellschaft am 03.03.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.