2005-09-20: Der Verein hat im Weg der Ausgliederung gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag (Ausgliederung zur Aufnahme) vom 17.08.2005 sowie Beschluss seiner Delegiertenversammlung vom 04.06.2005 und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.08.2005 Teile des Vermögens (Gesamter Betrieb mit Ausnahme des unbeweglichen Vermögens und der damit zusammenhängenden Rechte, Verbindlichkeiten und Vertragsverhältnisse als Gesamtheit) auf die Firma AWO Soziale Dienste gGmbH mit dem Sitz in Straubing (Amtsgericht Straubing HRB 9596) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2005-09-22: Der Verein hat im Weg der Ausgliederung gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag (Ausgliederung zur Aufnahme) vom 17.08.2005 sowie Beschluss seiner Delegiertenversammlung vom 04.06.2005 und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.08.2005 Teile des Vermögens (Gesamter Betrieb mit Ausnahme des unbeweglichen Vermögens und der damit zusammenhängenden Rechte, Verbindlichkeiten und Vertragsverhältnisse als Gesamtheit) auf die Firma AWO Soziale Dienste gGmbH mit dem Sitz in Straubing (Amtsgericht Straubing HRB 9596) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.