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Bayerisches Staatsbad Bad Steben GmbH

Veranstaltungen, Erholungsort, Therme..., Wasserwelten, Saunaland, Wellness-Dome, Freibad, Datei auswählen Keine, Gesundheits-Zentrum, Kurhaus, Grafik-Museum, Marktgemeinde
Adresse / Anfahrt
Badstraße 31
95138 Bad Steben
3x Adresse:

Casinoplatz 1
95138 Bad Steben


Postfach 1320
95134 Bad Steben


c/o activeMind AG Technologie- Managementberatung
Potsdamer Straße 3
80802 München


Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2005-06-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.04.2005 hat die Änderung des § 7 (Geschäftsführung) der Satzung beschlossen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt Geschäftsführer: Lang, Ottmar, Bad Steben, *02.04.1959, einzelvertretungsberechtigt.

2005-07-04:
Ausgeschieden Geschäftsführer: Jahn, Thomas, Dipl. Betriebswirt, Zedtwitz.

2010-09-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 47.900,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Geschäftsanschrift: Badstraße 31, 95138 Bad Steben. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR.

2016-12-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.10.2016 hat die Satzung neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: Betrieb der Kur- und Erholungszwecken dienenden Anlagen und Einrichtungen des Staatsbades Bad Steben. (2) Daneben hat die Gesellschaft den Zweck, das Kurwesen in Bad Steben zu fördern. (3) Die Gesellschaft nimmt die operative Durchführung des Kurgeschäfts in dem in Anlage 1 Nr. 2 der Verordnung über die Erhebung der Kurtaxe bezeichneten Gebiet wahr. Die Durchführung des operativen Kurgeschäftes in Sinne des Satzes 1 darf nur die Ausübung oder den Betrieb der nach der Bayerischen Anerkennungsvorordnung in der jeweils gültigen Fassung erforderlichen Tätigkeiten bzw. Einrichtungen umfassen. Dabei handelt es sich um Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. Die Regelungen tragen dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 24. Juli 2003 in der Rechtssache Altmark Trans (Rs. C-280/00) sowie dem Beschluss der Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel 106 Abs. 2 AEUV auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichszahlungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind, Rechnung (2012/21/EU, Abl. EU Nr. L 7/3 vom 11. Januar 2012). Darüber hinaus kann die Gesellschaft zur Erfüllung der Gesellschaftszwecke alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens zu fördern, auch wenn sie nicht die Voraussetzungen von Abs. 3 Sätze 1 bis 3 erfüllen. Hierunter fallen insbesondere die Erbringung gastronomischer Leistungen, die in sachlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Betrieb von Kureinrichtungen im Sinne der Bayerischen Anerkennungsverordnung erbracht werden, sowie die Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften einschließlich der von § 4 Nr. 12 UStG erfassten üblichen Nebenleistungen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft zur Erfüllung der Gesellschaftszwecke sich auch an anderen Unternehmen beteiligen.

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